Handhel-Flashkarten online kaufen
27. Oktober 2011 # 09:25 # Games # Keine Kommentare
Der Nintendo DS ist recht weit verbreitet. In der aktuellen Generation als 3DS ist er sogar in der Lage, die Spiele mit dreidimensionalem Effekt darzustellen. Aber der DS kann noch mehr. Vieles mehr wird möglich auf der Klapp-Konsole – durch der Erweiterung durch eine kleine Karte. Wer seinen Nintendo DS für mehr als nur die Spiele nutzen will, die auf der kleinen Hand-Konsole laufen, der braucht eine r4 Karte. Am besten lässt diese sich im Internet bestellen. Dort gibt es die r4 Karte sowohl für den DS, den DS Lite und den 3DS. Zur r4 Karte dazu wird dann noch eine Speicherkarte benötigt, auf der die Firmware gespeichert werden kann.
Der Nintendo DS ist mehr als nur Spielkonsole
Auf dieser Speicherkarten landen dann auch die Anwendungen, die man auf dem DS laufen lassen will. Im Internet bestellt ist die Karte in der Regel in zwei bis drei Tagen da und es kann losgehen mit der Homebrew-Ware (selbst programmierter Software) auf dem DS. Dank vieler emsiger Software-Kreierer ist der Nintendo DS längst mehr als eine kleine Spielkonsole. Viele Programme wurden geschrieben, die aus dem Gerät ein Multi-Funktions-Handheld machen. MP3 hören, über WiFi online gehen und auch Textdateien öffnen ist mit den richtigen Programmen problemlos auf dem DS möglich. So kann aus dem DS ein kleiner Begleiter gemacht werden, der vom Funktionsumfang her beinahe an diverse Smartphones heranreichen kann.
Eine rechtliche Grauzone
Beim Stöbern in Internet -Foren nach Anleitungen für den Umgang mit der r4 Karte stößt man immer wieder auf Kommentare, die die Illegalität dieser Erweiterung ansprechen. Natürlich ist es so, dass diese Karte auch die Möglichkeit bietet, Mods von Spielen darauf zu speichern und diese dann spielen zu könne, ohne den Preis für das Spiel gezahlt zu haben. Das ist jedoch nicht der einzigen Sinn der s4 Karte, wie im Internet vielfach fälschlicherweise behauptet wird. Es existiert eine breite Community, die einiges beachtliches an Homebrew-Ware geschaffen hat und der man Unrecht tun würde, wenn man sie in die Ecke von Raubkopierern stellen würde.
Img.: Michael Tieck – Fotolia.com
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